Autoreparatur Grimmen Kfz-Meisterbetrieb
Autoreparatur Grimmen Kfz-Meisterbetrieb             

Impressum

Verantwortlich:

Freie KFZ-Meisterwerkstatt Witzel

Hans Günter Witzel

Tribseeser Chaussee 6

18507 Grimmen

 

Kontakt

Telefon: +49 38326 407572

Telefax: 038326 407573

E-Mail: kfz-werkstatt-grimmen@online.de

 

USt-IdNr.:DE 264863812

Information zum Datenschutz gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Information zum Datenschutz gemäß Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
 

1 KONTAKTE
1.1 Verantwortliche Stelle

AutoPRO Kfz-Meisterbetrieb Witzel,Tribseeser Chaussee 6, 18507 Grimmen


1.2 Datenschutz

Christian Witzel (038326/407572)

Hans Günter Witzel (Geschäftsführers) (038326/407572)

 

1.3 Zuständige Aufsichtsbehörde

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 74a

19055 Schwerin

Telefon: +49 385 59494 0

Telefax: +49 385 59494 58

Link zu Adressen:

https://www.datenschutz-mv.de/kontakt/

 

 

2 IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN UND DEREN NUTZUNG

2.1 Vertragsabwicklung gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) EU-DSGVO

autoPRO Kfz-Meisterbetrieb Witzel verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten für die Bereitstellung von Informationen, Produkten und Diensten, die Sie über die Website oder per E-Mail, Telefon, Fax angefordert haben autoPRO Kfz-Meisterbetrieb Witzel verarbeitet hierzu die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten und die Daten Ihres Auftrags.


2.2 Direktmarketing gemäß Artikel 6 Abs. 1 f) EU-DSGVO

autoPRO Kfz-Meisterbetrieb Witzel verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken, d.h. zur Übermittlung von gezielten Mitteilungen und Erinnerungen, Sonderangeboten, Angeboten und anderen Werbebotschaften aus dem Produkt- und Dienstleistungsangebot von uns an Sie. 

 

2.3 Einwilligung in Marketing gemäß Artikel 6 Abs. 1 a) EU-DSGVO

Sofern Sie kein Kunde von uns sind, übermitteln wir nur dann Mitteilungen, Sonderangebote, Angebote, Newsletter und andere Werbebotschaften an Sie, wenn Sie in die Zusendung dieser Werbung eingewilligt haben. autoPRO Kfz-Meisterbetrieb Witzel wertet freiwillige Angaben zu Kontaktadressen als Einwilligung in die Zusendung von Werbung.

 

2.4 Schutz und Anonymisierung gemäß Artikel 25 EU-DSGVO

autoPRO Kfz-Meisterbetrieb Witzel verarbeitet Ihre Daten zur Durchführung statistischer Analysen mit dem Ziel, das Produkt- und Dienstleistungsangebot und seine Präsentation auf der Webseite bzw. in Werbeaktionen ständig zu verbessern. Die Analysen erfolgen auf der Grundlage anonymisierter, nicht personenbezogener Daten. Zum Schutz aller Daten vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, vor Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unberechtigter Personen hat autoPRO Kfz-Meisterbetrieb Witzel umfangreiche technische und betriebliche Schutzvorkehrungen getroffen. Diese Schutzmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst.

 

2.5 Datenminimierung gemäß Artikel 5 Abs. 1 c) EU-DSGVO

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben zur Datenminimierung und beschränken die Zugriffe auf die Daten und die Dauer der Datenspeicherung auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß.
 

3 ÜBERMITTLUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN/ EMPFÄNGER
3.1 Übermittlung zum Zwecke der Leistungserbringung

Der Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten innerhalb des Unternehmens ist ausschließlich denjenigen Mitarbeitern gestattet, die mit der Erbringung der für Sie bereitgestellten Leistungen entsprechend der unter den Punkten 2.1 bis 2.3 aufgeführten Nutzungszwecke beauftragt sind. Eine Übermittlung an Dritte (z.B. Versandunternehmen, Kreditkartenunternehmen, Druckereien) erfolgt ebenfalls ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung. Sofern nach Artikel 28 EU-DSGVO erforderlich, werden mit Partnern, die personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten auch bei den Partnern zu gewährleisten. 

 

3.2 Übermittlung aufgrund gesetzlicher Anforderungen

Sofern explizit gesetzlich geregelt, kann es passieren, dass externe Partner Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten (z.B. bei Wirtschaftsprüfungen). Dazu kann auch die Übermittlung personenbezogener Daten an Polizei- oder Justizbehörden im Fall eines begründeten Verdachts auf gesetzeswidrige bzw. kriminelle Handlungen gehören.

 

3.3 Grundsätze der Übermittlung

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. innerhalb sicherer Drittländer gemäß EU-DSGVO übermittelt und verarbeitet.

 

3.4 Ausschluss der Verantwortung für fremde Inhalte und Dienstleistungen

autoPRO Kfz-Meisterbetrieb Witzel übernimmt keine Verantwortung für fremde Dienstleistungen, die beispielsweise durch Dienstleister erbracht werden, die Ihre Daten ohne Weisungsbefugnis verarbeiten dürfen (z.B. Finanzämter, Justizbehörden, ...).

 

4. IHRE RECHTE
4.1 Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 EU-DSGVO

Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten, ihre Verwendungszwecke, Empfänger der Daten und die geplante Dauer der Datenspeicherung. Auf Anfrage wir Ihnen eine Kopie der über Sie gespeicherten Daten zur Verfügung.

 

4.2 Weitere Rechte gemäß Artikel 16 bis 20 EU-DSGVO

Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 EU-DSGVO.

 

4.3 Widerruf gemäß Artikel 7 EU-DSGVO und Widerspruch gemäß Artikel 21 Abs. 2 EU-DSGVO

Sofern die Verarbeitung zum Zwecke des Direktmarketing ausgeübt wird (siehe Punkt 2.2) oder auf einer von Ihnen gegebenen Einwilligung beruht (siehe Punkt 2.3) haben Sie das Recht, der Verarbeitung gemäß Artikel 21 zu widersprechen (Direktmarketing) oder die Einwilligung gemäß Artikel 7 zu widerrufen. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Prozesse, die dem Versand von Werbung zugrunde liegen, bis zu 4 Wochen dauern kann, bis sie keine Werbung mehr von uns erhalten.

 

4.4 Anfragen und Beschwerden

Bitte richten Sie ihre Anfragen zum Datenschutz an die unter Punkt 1 angegebene Kontaktadresse zum Datenschutz. Wir bestätigen Ihnen umgehend den Erhalt Ihrer Anfrage und werden diese schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt, bearbeiten. Sollten Sie dennoch der Ansicht sein, dass wir die von Ihnen erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht ausreichend schützen, haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde sind unter Punkt 1 hinterlegt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB Kfz-Reparaturbedingungen für die KFZ- Meisterwerkstatt Grimmen

 

Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) Stand: 03/2008

 

I. Auftragserteilung

 

1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben. 2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins. 3. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

 

II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

 

1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen. 2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. 3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

 

III. Fertigstellung

 

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. 2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen-, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen. 3.Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

 

IV. Abnahme

 

1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage. 3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

V. Berechnung des Auftrages

 

1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt. 2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind. 3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht. 4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers. 5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spütestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

 

Vl. Zahlung

 

1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung. 2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

Vll. Erweitertes Pfandrecht

 

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

 

Vlll. Sachmangel

 

1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. 2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des Öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. 4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus. 5. Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet. 6. Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers. 7. Abschnitt VIII Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt IX Haftung.

 

IX. Haftung

 

1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen nach Ablieferung des Auftraggegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Auftragnehmers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist. 2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. 3. Ausgeschlossen ist die persüönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend. 4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

X.Eigentumsvorbehalt

 

Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

 

Xl. Schiedsstelle (Schiedsverfahren)(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)

 

1. Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag oder mit dessen Einverständnis der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks oder -gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen. 2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. 4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. 5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. 6. Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

 

Xll. Gerichtsstand

 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Unsere Öffnungszeiten

 

 

Montag bis Freitag

08:00-17:00 Uhr

12:00-13:00 Uhr Mittagspause

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